Montag, 4. Januar 2010

Die Rechte und Pflichten im Winter


In diesen Tagen brachte die Sendung "Galileo" einen Beitrag über die Rechte und Pflichten im Winter. So manche Überraschung war dabei und der Leser kann ja einmal prüfen, was er davon mit Sicherheit gewusst hätte:

- beim Eiskratzen am stehenden Auto ist es untersagt, den Motor laufen zu lassen, denn das gilt als unnötige Umweltverschmutzung. Wenn man erwischt wird, gibt's 10 € Strafe.

- ein kleines Sichtfenster zum Autofahren reicht bei einem vereisten PKW nicht aus, es muss eine Rundumsicht gewährleistet sein. Auch hier freuen sich die Ordnungshüter über 10 € Strafgebühr. Bei Unfällen droht eine Teilschuld.
- außerdem darf auch der Schnee auf dem Dach des Autos nicht liegen bleiben, sonst gibt es 75 € Strafe.
- richtig teuer kann es werden, wenn man falsch streut: Streusalz ist schon längst out und verboten, denn es enthält giftige Zusatzstoffe. Streuen soll man mit Sand, Sägemehl oder Splitt. Wird man übrigens mit Streusalz erwischt, darf man bis zu 50.000 € berappen.
- Verkehrsschilder verlieren ihre Wirkung, wenn sie zugeschneit sind. So darf man auch mal im Halteverbot parken, wenn man das Schild nicht mehr erkennen kann. Hiervon ausgenommen sind aber die Vorfahrts- und STOP-Schilder wegen ihrer markanten Form.
- wer mit Sommerreifen den Verkehr behindert, kann einen Punkt in Flensburg bekommen und langt in die Tasche - es kostet 40 €.

- Abblendlicht bei Schneefall oder behinderter Sicht einschalten! Außerorts kann es sonst bis zu drei Punkte geben.

Na dann, gute Fahrt ;)

Aktuelle Lektüre: Andreas Franz: "Unsichtbare Spuren"

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